Batteriegesetz

Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz

Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgeben. Sie können gebrauchte Batterien auch unentgeltlich an unserem Versandlager zurückgeben oder ausreichend frankiert an un zurücksenden: i-tecc batteries GmbH, Siemensstraße 1, 31061 Alfeld

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:

batteriehinweis

  1. „Cd"  steht für Cadmium.
  2. „Hg" steht für Quecksilber.
  3. „Pb" steht für Blei.
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